Das Team

Unser Team besteht aus dem vierköpfigen Vorstand, den Sprechern der Fachbereiche und vielen weiteren Ehrenamtlichen, die sich für die Belange des Vereins einsetzen.

 

Möchtet Ihr uns scheiben? 

 

Post: Stift 19, 49545 Tecklenburg-Leeden

E-Mail:  info@heimatverein-leeden.de

 

v. l.: Thorsten Danebrock, Melanie Bohne, Iris Schnepper, Beate Wacker

Vorstandsteam

Melanie Bohne

Ich bin hauptsächlich für die Finanzen des Vereins zuständig

 

Ich bin unter der E-Mail-Adresse:  Melanie Bohne

zu erreichen

 

Thorsten Danebrock

 

 

Bei mir finden unter anderem der offizielle Post- und E-Mail-Eingang statt

 

Ich bin unter der E-Mail-Adresse: Info zu erreichen

 

 

Iris Schnepper

Ich kümmere mich hauptsächlich um die Öffentlichkeitsarbeit und die Schrift-Tätigkeiten

 

Ich bin unter der E-Mail-Adresse: Iris Schnepper zu erreichen

 

 

Beate Wacker

Bei mir liegen unter anderem organisatorische Fragen und spezielle Themen

 

Ich bin unter der E-Mail-Adresse: Beate Wacker zu erreichen

 

 

Beiräte und Arbeitsbereiche

Sven Bohne

Koordination Vorstand und Beirat

Festausschuss

E-Mail: Sven Bohne

 

 

Rolf Brinkering

Instandhaltung, Anlagen und Wege

E-Mail: Rolf Brinkering

 

 

Klaus Fischer

Getränkewart

E-Mail: Klaus Fischer

 

 

Sandra Konrad

Museums-Cafe, Standesamt im Stiftshaus, Nutzung der Räume durch Externe

E-Mail: Sandra Konrad

 

Frank Nowroth

Beirat

 

 

Thomas Meyer-Path

Beirat und Festausschuss

E-Mail: Thomas Meyer-Path

 

 

Rudolf Rogowski

Museumsarbeit und Führungen durch das Stiftshaus

E-Mail: Rudolf Rogowski

 

Heidi Steinhoff

Archivierung und Digitalisierung

E-Mail: Heidi Steinhoff

 

 

Andrea Westermann

Spinnstube

E-Mail: Andrea Westermann

 

 

Kontakt

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Satzung des Heimatvereins Leeden e. V.

§1 Name und Sitz

 

(1) Der Verein führt den Namen „Heimatverein Leeden“.

(2) Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“.

(3) Der Verein hat seinen Sitz in Tecklenburg, Ortschaft Leeden.

 

§2 Zweck des Vereins

 

Der am 30.Okt. 1949 gegründete Verein macht sich zur Aufgabe,

a) insbesondere der Jugend das wertvolle Erbe an Brauchtum, Sprache und
    Geschichte der Heimat zu erhalten.

b) Begegnungen zu fördern z.B. das Spinnen und Weben vorzuführen und auch der Jugend nahe zu bringen.

c) Familienwanderungen durchzuführen um das Umweltbewußtsein zu vertiefen, die Kenntnis der engeren und weiteren Heimat, insbesondere ihrer Natur und der Landschaft zu vermitteln.

d) In weiten Kreisen der Bürgerschaft und hier besonders der Jugend Liebe und Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Heimat zu wecken und zu stärken.

 

§3 Eintragung in das Vereinsregister

 

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

§4 Mitgliedschaft

 

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die bereit ist, die Bestrebungen des Vereins zu unterstützen und die Vereinssatzung anerkennt.

(2) Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.

(3) Die Beitrittserklärung, über die der Vorstand entscheidet, ist mündlich oder schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.

(4) Die Mitglieder sind aufgerufen, die Arbeit des Vereins durch Anregungen und Hinweise zu beleben und mitzugestalten. Die Tätigkeiten im und für den Verein sind freiwillig und ehrenamtlich. Der Verein kann nicht in Regress genommen werden.

 

§5 Mitgliedsbeitrag

 

(1) Es ist ein Mitgliedsbeitrag in Geld zu leisten.

(2) Seine Höhe bestimmt die Mitgliederversammlung.

(3) Kinder der Mitglieder sind bis zum 16. Lebensjahr beitragsfrei.

 

§6 Gemeinnützigkeit

 

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung gemäß §2 der Satzung.

(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§7 Austritt der Mitglieder

 

(1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.

(2) Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Schluß eines Kalenderjahres zulässig. Er ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.

(3) Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Tod und Nichtzahlung des Jahresbeitrages während des Kalenderjahres, das auch gleichzeitig Geschäftsjahr ist.

 

§8 Ausschluss aus dem Verein

 

(1) Mitglieder, die die Interessen des Vereins schädigen, können durch Beschluß des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.

(2) Vor der Beschlußfassung über den Ausschluß ist der Beirat des Vereins zu hören.

(3) Der Ausschluß, der sofort mit der Beschlußfassung wirksam wird, ist dem ausgeschlossenen Mitglied durch den Vorstand unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.

 

§9 Organe des Vereins

 

a) der Vorstand  (§10 der Satzung)

b) der Beirat       (§11 der Satzung)

c) die Mitgliederversammlung  (§§ 12 bis 16 der Satzung)

 

§10 Vorstand

 

(1) Der Vorstand (§26 BGB) besteht aus vier Vereinsmitgliedern.

(2) Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

(3) Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren bestellt. Der Vorstand kann die jeweiligen Aufgabenbereiche festlegen. Er kann weitere Personen bitten, in einer ihm geeignet erscheinenden Weise an der Förderung der Vereinszwecke im Team mitzuwirken. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt.

(4) Der Vorstand tritt auf schriftliche oder mündliche Einladung zusammen. Dabei ist die Tagesordnung anzugeben, die in der Sitzung abgeändert werden kann. Es entscheidet die Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder.

(5) Das Amt eines Mitglieds des Vorstandes endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein oder Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.

 

§11 Beirat

 

(1) Dem Vorstand steht ein Beirat zur Seite, dessen Aufgabenbereiche der Vorstand festlegen kann.

(2) Der Beirat besteht aus mindestens 3 Vereinsmitgliedern sowie dem Vorstand nach
§26 BGB (siehe §10 der Satzung).

(3) Als Mitglieder des Beirats werden von der Mitgliederversammlung vorzugsweise die Sprecher der Fachbereiche für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

(4) Der Beirat, der mindestens einmal jährlich zusammentritt, wird hierzu nach interner Abstimmung von einem Vorstandsmitglied zusammengerufen, ist aber auch berechtigt, mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Vorstandssitzung + Beirat zu beantragen.

(5) Über die Beschlüsse des Beirats sowie seine Anregungen ist ein Protokoll zu führen, welches vom Einladenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen ist.

 

§12 Berufung der Mitgliederversammlung

 

(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen

            a) mindestens jährlich einmal,

b) bei schriftlicher Beantragung durch 1/10 der Mitglieder des Vereins,

c) wenn es das Interesse des Vereins erfordert.

 

§13 Form der Berufung

 

(1) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen zu berufen. Sie erfolgt schriftlich oder durch Zeitungsanzeige und Aushang.

(2) Die Berufung der Mitgliederversammlung hat den Ort, die Zeit und die Tagesordnung der Versammlung zu bezeichnen.

(3) Die Frist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe.

(4) Der Vorsitzende der Mitgliederversammlung wird vom Vorstand bestimmt.

 

§14 Beschlussfähigkeit,  Beschlussfassung

 

(1) Beschlußfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung und ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder.

(2) Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von 5 der Anwesenden ist schriftlich und geheim abzustimmen.

(3) Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

(4) Zu einem Satzungsänderungsbeschluss, einem Beschluss über die Auflösung des Vereins und Zweck des Vereins ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.

 

§15 Beurkundung der Versammlungsbeschlüsse

 

(1) Über die in der Versammlung gefaßten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen.

(2) Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben. Wenn mehrere Vorsitzende tätig waren, unterzeichnet der letzte Versammlungsleiter die ganze Niederschrift.

(3) Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt die Niederschrift einzusehen.

 

§16 Haftung

 

Der Verein haftet nur bis zur Höhe des Vereinsvermögens für finanzielle Verbindlichkeiten. Eine darüberhinausgehende Haftung, namentlich mit dem Privatvermögen der Vereins- und Vorstandsmitglieder, besteht nicht.

Die Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern ist zudem durch den Haftungsrahmen nach § 31a BGB begrenzt.

 

§17 Auflösung des Vereins

 

(1) Der Verein kann durch Beschluß der Mitgliederversammlung (vgl. §14 (4) der Satzung) aufgelöst werden.

(2) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.

(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Interessengemeinschaft Leeden e.V. Sollte diese zum Zeitpunkt der Auflösung nicht mehr bestehen fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Tecklenburg. Beide haben es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke innerhalb des Tecklenburger Ortsteils Leeden zu verwenden.

 

Beschlossen in der Jahreshauptversammlung vom 11. März 2022.

 

 

 

Schriftführerin                      Kassiererin                 2. Vorsitzender                  1. Vorsitzender 
Iris Schnepper                   Melanie Bohne               Monika Lücke                   Rudolf Rogowski

Beitrittserklärung
Beitrittserklärung ab 2022.pdf
PDF-Dokument [147.9 KB]

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